Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1. Allgemeine Gültigkeit
Abs. I Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Abs. II Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB i.V.m. § 14 BGB.
Abs. III Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2. Angebot – Angebotsunterlagen – Vertretung
Abs. I Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
Abs. II An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
§ 3. Preise/Zahlungsbedingungen
Abs. I Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung.
Abs. II Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Abs. III Der Abzug von Skonto bedarf besonderer ausdrücklicher Vereinbarung.
Abs. IV Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
Abs. V Der Rechnungsbetrag ist in der Vertragswährung auf Kosten des Käufers zu übermitteln.
Abs. VI Scheck- und Wechselhergaben werden nur erfüllungshalber angenommen.
Abs. VII Sämtliche bei einer Lieferung außerhalb Deutschlands anfallenden Steuern, Zölle, Abgaben, etc. trägt der Besteller.
Abs. VIII Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 4. Lieferfrist
Abs. I Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
Abs. II Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
Abs. III Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen.
Abs. IV Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Kaufsache geht mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Besteller über.
§ 5. Lieferungsverhinderung
Abs. I Die Lieferfrist verlängert sich bei Arbeitskämpfen, unvorhergesehenen Hindernissen, Betriebsstörungen etc.
Abs. II Diese Umstände gelten auch bei bereits bestehendem Verzug.
§ 6. Gefahrenübergang – Versand
Abs. I Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer werden von uns bestimmt.
Abs. II Lieferung erfolgt „ab Werk“ auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Abs. III Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
Abs. IV Auf Wunsch des Bestellers erfolgt Transportversicherung auf dessen Kosten.
§ 7. Mängelhaftung
Abs. I Mängelansprüche setzen ordnungsgemäße Untersuchung und Rüge gemäß § 377 HGB voraus.
Abs. II Bei Mangel leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung und tragen alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Abs. III Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.
Abs. IV Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang.
Abs. V Die gesetzliche Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses bleibt unberührt.
§ 8. Haftung
Abs. I Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, außer bei Arglist, Garantie, Körper- oder Gesundheitsschäden sowie grober Fahrlässigkeit.
Abs. II Schadensersatz ist auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Abs. III Die Haftungseinschränkungen gelten auch für Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB).
§ 9. Eigentumsvorbehalt
Abs. I Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung vor.
Abs. II Bei Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung zurückzutreten.
Abs. III Verarbeitung gilt als für uns vorgenommen; wir erhalten Miteigentum an der neuen Sache.
Abs. IV–X Weitere Absätze regeln Veräußerung, Abtretung, Einziehung, Sicherheitenfreigabe und Eigentumsvorbehalt.
§ 10. Sonstiges
Abs. I Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.
Abs. II Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Abs. III Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
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